Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten

Reisepass, beantragen


Beschreibung

Gem. § 1 Abs. 1 Passgesetz sind deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.


Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Bürger sind verpflichtet, sich über die Einreisebestimmungen hinreichend zu informieren. Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.


Die Verlängerung/Aktualisierung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

 


Besondere Pässe:

- Express-Reisepass: Beantragungsdauer 72 Stunden (an Werktagen).

- Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.

 


Reisepass für Personen unter 18 Jahren:


Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.


Bei jedem Reisepassantrag werden ab dem 6. Lebensjahr zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert.

 


Reisepass Neubeantragung nach Verlust/Diebstahl:


Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. In beiden Fällen muss der Verlust/Diebstahl bei der Passbehörde angezeigt werden.


Rechtsgrundlagen

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Notwendige Unterlagen


Gebühren


Weiterführendes

Gültigkeit

 

Ein Pass verliert frühzeitig an Gültigkeit, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt.


Ansprechpartner

Herr C. Martin
Zi. 1.04
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 323
Telefax (03876) 781 303

Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 320
Telefax (03876) 781 303

Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
Telefon (03876) 781 324
Telefax (03876) 781 303


Formulare

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