Sachgebiet | Standesamt

Namensführung


Beschreibung

 

Seit dem 01.05.2025 ist in Deutschland das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten und lässt neue Namensbestimmungen und Namensänderungen von Ehegatten und Kindern zu. Bitte erkundigen Sie sich zu Ihrem speziellen Wunsch telefonisch, persönlich oder auch gern per Mail  unter über Möglichkeiten in Ihrem Standesamt.


Notwendige Unterlagen

 

Die vorzulegenden Unterlagen im Falle einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten sind sehr speziell und sollten möglichst immer beim Standesbeamten im Vorab erfragt werden.


Gebühren

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe = 47,00 €

 

Erklärungen zur Namenführung von Ehegatten = 47,00 €

 


Ansprechpartner

Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 140
Telefax (03876) 781 752

Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 141
Telefax (03876) 781 752

Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
Telefon (03876) 781 142
Telefax (03876) 781 752