Sachgebiet | Bürgerbüro und Ordnungsangelegenheiten
Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Einrichten der Sperre in der Meldestelle einreichen.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau A. Schröder
Zi. 1.03
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 320
(03876) 781 303
Herr A. El-Kassem
Zi. 1.02
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781 324
(03876) 781 303
Frau L. Wulff
Zi. 1.01
Karl-Liebknecht-Straße 33
(03876) 781-321

























Melderegister Übermittlungssperre