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Stadtverordnetenversammlung fasst Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ in der Rolandstadt Perleberg

Perleberg, den 06.​03.​2026

Im Oktober des vergangenen Jahres hat der Bundestag das sogenannte „Bau-Turbo“-Gesetz verabschiedet. Kernstück des Gesetzes ist der neue § 246e BauBG, als befristete Sonderregelung bis Ende 2030. Es ermöglicht den Kommunen bestimmte Bauprojekte schneller zu genehmigen. Insbesondere für den Wohnungsbau ergeben sich Erleichterungen, die auch von den Städten und Gemeinden mitgestaltet werden können.

 

Die Rolandstadt Perleberg hat auf diese Möglichkeit reagiert, einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des „Bau-Turbos“ als Orientierungsrahmen am 26. Februar in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Hier wurde der Beschluss einstimmig gefasst.

 

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung werden auch über den „Bau-Turbo“ hinaus verschiedene Beschleunigungselemente ins Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Die weitreichendsten Beschleunigungsmöglichkeiten bietet der neue § 246e BauGB. Danach kann von den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes und den auf dessen Grundlage erlassenen Vorschriften abgewichen werden. Das umfasst Bebauungspläne und sonstige Satzungen sowie die Vorgaben der Baunutzungsverordnung. Die Abweichungen sind jedoch nur zulässig für die Schaffung von Wohnraum oder die Errichtung neuer oder die Änderung bestehender baulicher Anlagen, die dem Wohnraum dienen. 

 

Im Orientierungsrahmen der Rolandstadt, der durch die Stadtverordneten beschlossen wurde, sind die neuen Regelungen für Perleberg und die zwölf Ortsteile festgelegt. Hervorgehoben wird dabei, dass die Entscheidung in Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegt, der Prozess als laufende Angelegenheit gilt.

 

So kommt der „Bau-Turbo“ zur Anwendung, wenn das Bauvorhaben innerhalb der Flächennutzungsplan-Kategorien „Wohnbaufläche“ und „Gemischte Baufläche/Mischgebiet“ liegt. Eine Anwendung in Gewerbe- und Industriegebieten findet nicht statt. Im siedlungsnahen Außenbereich ist eine Anwendung nur in Einzelfällen zulässig. 

 

Weitere Informationen zum „Bau-Turbo“ sind auf der Homepage der Rolandstadt Perleberg zu finden. Fragen können an das Bauamt der Stadt Perleberg, Sachgebiet Stadtplanung, gerichtet werden.

 

Bild zur Meldung: Foto: Rolandstadt Perleberg/Renè Hill

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