Sachgebiet | Standesamt
Namensführung
Beschreibung
Seit dem 01.05.2025 ist in Deutschland das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten und lässt neue Namensbestimmungen und Namensänderungen von Ehegatten und Kindern zu. Bitte erkundigen Sie sich zu Ihrem speziellen Wunsch telefonisch, persönlich oder auch gern per Mail unter über Möglichkeiten in Ihrem Standesamt.
Notwendige Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen im Falle einer Erklärung zur Namensführung von Ehegatten sind sehr speziell und sollten möglichst immer beim Standesbeamten im Vorab erfragt werden.
Gebühren
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe = 47,00 €
Erklärungen zur Namenführung von Ehegatten = 47,00 €
Ansprechpartner
Frau R. Elster
Zi. 0.03
Großer Markt 1 a
(03876) 781 140
(03876) 781 752
Frau C. Wernicke
Zi. 0.08
Großer Markt 1 a
(03876) 781 141
(03876) 781 752
Frau S. Hagen
Zi. 0.04
Großer Markt 1 a
(03876) 781 142
(03876) 781 752
























